Deine erste Steuererklärung: Schritt für Schritt zum Geld
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Erster Job, erstes richtiges Gehalt – und irgendwann die Frage, ob man das mit der Steuererklärung jetzt mal machen sollte. Kurze Antwort: ja, und zwar genau jetzt. Die erste ist fast immer die lukrativste, weil in deinem ersten Jobjahr ein Effekt steckt, den viele nicht kennen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Berufsstart mitten im Jahr hast du fast immer zu viel Lohnsteuer gezahlt – das holst du dir zurück.
- Im Schnitt kommen 1.240 € pro Steuerjahr zurück (Statistisches Bundesamt, Steuerjahr 2022).
- Du brauchst nur drei Dinge: Lohnsteuerbescheinigung, Steuer-ID und IBAN.
- Belege lohnen sich erst, wenn deine Werbungskosten über 1.230 € liegen – die zieht das Finanzamt automatisch ab.
- Als Angestellter mit einem Job gibst du meist freiwillig ab und hast dafür bis zu 4 Jahre Zeit.
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Zum SteuerrechnerWarum sich gerade die erste lohnt
Weil dein Arbeitgeber im ersten Jahr fast zwangsläufig zu viel Lohnsteuer abführt. Er rechnet jeden Monat so, als würdest du das ganze Jahr genau so viel verdienen. Wenn du im August angefangen hast, stimmt diese Hochrechnung für fünf Monate – für die anderen sieben nicht. Grundlage dafür ist deine Steuerklasse, die als lediger Berufsstarter automatisch feststeht – mehr dazu im Guide zur Steuerklasse als Student.
Das Finanzamt weiß davon nichts, solange du nichts sagst. Es rechnet dein Jahr erst dann sauber durch, wenn eine Erklärung eingeht. Bis dahin liegt die Differenz einfach dort. Niemand ruft dich an.
Dazu kommt: Im ersten Jobjahr fallen oft Ausgaben an, die sich absetzen lassen – der Umzug in die neue Stadt, die Bewerbungen davor, der Schreibtisch fürs Homeoffice. Zusammen mit dem Teiljahr-Effekt sind das die zwei Gründe, warum ausgerechnet die erste Steuererklärung so oft vierstellig ausgeht.
Der Teiljahr-Effekt: ein Beispiel
Wer spät im Jahr anfängt, zahlt auf ein Vollzeitgehalt Steuern, das er nie bekommen hat. Genau diese Lücke zwischen hochgerechneter und tatsächlicher Jahressteuer ist deine Erstattung. Je später im Jahr dein Start, desto größer wird sie.
Max fängt am 1. August an, 3.500 € brutto im Monat. Fünf Gehälter im ersten Jahr, sieben Monate ohne Einkommen davor:
| Rechnung | Betrag |
|---|---|
| Jahresbrutto (5 × 3.500 €) | 17.500 € |
| Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehalten hat | rund 2.200 € |
| Steuer, die auf 17.500 € tatsächlich fällig ist | unter 100 € |
| Erstattung nach der Steuererklärung | über 2.000 € |
Max hat dafür nichts Besonderes gemacht. Keine Belege gesammelt, keine Sonderausgaben, kein Trick. Er hat nur eine Erklärung abgegeben – und das Finanzamt hat nachgerechnet.
Gut zu wissen: Falls dein Berufsstart schon ein paar Jahre her ist, ist der Zug nicht abgefahren. Freiwillig kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben – und dein Startjahr ist meistens genau das Jahr mit dem größten Betrag.
Was du brauchst
Für die meisten Berufsstarter reichen drei Dokumente. Die Lohnsteuerbescheinigung bekommst du automatisch von deinem Arbeitgeber, meist im Januar oder Februar. Alles andere liegt schon in deinen Unterlagen.
- Lohnsteuerbescheinigung für jedes Jahr, das du abgibst. Viele Daten holt ELSTER auch automatisch über den Belegabruf.
- Steuer-Identifikationsnummer – elfstellig, steht auf jeder Gehaltsabrechnung und auf deinem letzten Steuerbescheid.
- IBAN des Kontos, auf das die Erstattung soll.
- Belege für Werbungskosten – aber nur, wenn sie zusammen über 1.230 € liegen. Darunter greift die Pauschale, und du brauchst gar nichts.
- Bei Zweitausbildung: deine Studienkosten aus den Jahren davor. Dazu mehr im Guide zum Verlustvortrag im Studium.
- Versicherungsbescheinigungen, soweit sie nicht ohnehin elektronisch vorliegen.
Rechne einmal grob nach, bevor du Belege suchst: Fahrten zur Arbeit allein reißen die 1.230 € oft schon. Bei 20 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen sind das 1.320 € – ab da zählt jeder weitere Beleg zusätzlich.
Schritt für Schritt durch ELSTER
ELSTER ist das offizielle Portal der Finanzverwaltung und kostenlos. Der einzige Punkt, der Zeit braucht, ist die Registrierung: Den Aktivierungscode schickt dir das Finanzamt per Post. Fang also nicht am 30. Dezember an.
- Konto anlegen auf elster.de, Variante mit Zertifikatsdatei. Aktivierungscode abwarten, Zertifikat herunterladen.
- Steuerjahr wählen und „Einkommensteuererklärung“ starten. Für jedes Jahr gibst du eine eigene Erklärung ab.
- Belegabruf aktivieren. Damit sind Lohndaten und Versicherungsbeiträge oft schon eingetragen – trotzdem gegenlesen.
- Anlage N ausfüllen. Hier landen deine Werbungskosten: Pendeln, Arbeitsmittel, Umzug, Bewerbungen, Homeoffice.
- Prüfen und absenden. ELSTER zeigt dir vorab eine Berechnung. Belege schickst du nicht mit – du hebst sie nur auf.
Danach heißt es warten: Vier bis zwölf Wochen sind üblich. Wenn der Bescheid kommt, vergleich ihn einmal mit deinen Angaben. Für einen Einspruch hast du einen Monat ab Bekanntgabe.
Was Berufsstarter absetzen können
Werbungskosten wirken erst über 1.230 € – aber die sind schneller erreicht, als die meisten denken. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird dir automatisch abgezogen. Alles, was du zusätzlich einträgst, zählt erst ab dem ersten Euro darüber.
- Pendeln. 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 km, ab dem 21. Kilometer 0,38 € – jeweils einfache Strecke, für jeden Arbeitstag.
- Umzug für den Job. Transport, Makler, doppelte Miete und eine Pauschale für sonstige Umzugskosten.
- Bewerbungskosten aus der Zeit vor dem Job: Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsfotos, Porto.
- Arbeitsmittel: Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachliteratur, Software.
- Homeoffice: 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
- Fortbildungen und Sprachkurse mit Bezug zum Job.
- Doppelte Haushaltsführung, wenn du für den Job eine Zweitwohnung hast.
Neugierig, was bei dir zusammenkommt? Sechs Fragen, zwei Minuten, keine Mailadresse.
Jetzt ausrechnenHäufige Fragen
Warum lohnt sich gerade die erste Steuererklärung?
Weil dein Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat so berechnet, als würdest du das ganze Jahr so viel verdienen. Wenn du mitten im Jahr angefangen hast, stimmt das nicht – du hast dann zu viel gezahlt. Das Finanzamt rechnet erst mit deiner Erklärung sauber nach und erstattet die Differenz.
Muss ich meine erste Steuererklärung abgeben?
Als Angestellter mit einem Job und Steuerklasse I in der Regel nicht. Du gibst dann freiwillig ab und hast dafür vier Jahre Zeit. Eine Pflicht entsteht zum Beispiel bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, Steuerklasse III, V oder VI, Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünften über 410 Euro.
Was brauche ich für meine erste Steuererklärung?
Die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers, deine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer und deine IBAN. Belege für Werbungskosten brauchst du erst, wenn sie zusammen über der Pauschale von 1.230 Euro liegen – und auch dann schickst du sie nicht mit, sondern hebst sie auf.
Kann ich die Steuererklärung für meine Studienzeit noch nachholen?
Wenn du eine Zweitausbildung gemacht hast – also Master, duales Studium oder Studium nach einer Ausbildung – dann ja: über die Verlustfeststellung sind bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich. Im Erststudium zählen die Kosten als Sonderausgaben und lassen sich nicht nachträglich vortragen.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Üblich sind vier bis zwölf Wochen, je nach Finanzamt und Jahreszeit. Danach kommt der Steuerbescheid, und die Erstattung geht auf das Konto, das du angegeben hast. Prüfe den Bescheid einmal in Ruhe – für einen Einspruch hast du einen Monat Zeit.
Kann ich mehrere Jahre auf einmal abgeben?
Ja. Du gibst pro Steuerjahr eine eigene Erklärung ab, jeweils im Formular des passenden Jahres. Freiwillig kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben – fang am besten mit dem ältesten offenen Jahr an, dessen Frist läuft zuerst ab.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zur Steuererklärung und ersetzt keine Steuerberatung im rechtlichen Sinn. Ob und in welcher Höhe du eine Erstattung bekommst, hängt von deinem Einzelfall ab. Stand: August 2026.